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PhD Guide

Forschungstätigkeit im Ausland

Die ausländischen Gastuniversitäten können von den Doktorand:innen der unibz verlangen, dass sie persönlich oder durch ihre Herkunftsuniversität ein Abkommen unterzeichnen, das ihren Aufenthalt regelt. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Notwendigkeit zu informieren, die entsprechenden Unterlagen bei der Gastuniversität einzureichen, damit die Büros der unibz diese überprüfen und durch die zuständigen Gremien genehmigen können. Zu diesem Zweck können Sie sich an phdunibz@unibz.it wenden.

Doktorand:innen mit Stipendium können für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes eine Erhöhung des Stipendiums beantragen. Um die Erhöhung des Stipendiums zu erhalten muss die Anmeldung mittels boris erfolgen, die Anfrage dort erstellt werden und der Workflow genehmigt.

Während des Auslandsaufenthalts sind die Doktorand:innen sowohl mit einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten, als auch mit einer Reiseversicherung versichert. Weitere Informationen dazu finden sie auf der folgenden Seite.

Das Dokument in Bezug auf die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten und die Reiseversicherung wird von der Dienststelle Studium und Lehre (Doktoranden-Support) ausgestellt sobald der Workflow in BORIS vollständig genehmigt ist und anschließend erfolgt die Anfrage für das besagte Dokumente per E-Mail an folgende Adresse phdunibz@unibz.it