Nützliche Infos für regulär eingeschreibene ausländische Studierende.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Studienberatung (study@unibz.it, +39 0471 012100).
Für die Krankenversicherung gibt es in Italien drei Möglichkeiten. Es gilt dabei zu beachten, dass deine Krankenkasse im Ausland im Einzelfall darüber entscheidet, welches der unten angeführten Dokumente sie bereit ist auszustellen.
Wende dich diesbezüglich an deine Krankenversicherung in deinem Heimatland und lasse dir eines der oben angeführten Formulare ausstellen, mit dem du dich dann bei der Sanitätseinheit der Provinz anmelden kannst.
Mit diesen Formularen kannst du:
Bei Vorlage der EHIC hast du in Italien Anrecht auf alle während deines Studiums notwendigen Gesundheits- und Versorgungsleistungen, also auf begrenzte Leistungen, die laut europäischer Regelungen garantiert sind: du kannst dich direkt an die Stellen wenden, welche diese Gesundheitsleistungen anbieten (praktische Ärzte, Erste Hilfe).
Bei einem praktischen Arzt hast du - im Falle von gelegentlichen Untersuchungen - Anrecht auf unentgeltliche Behandlungen, die dann vom Arzt direkt der zuständigen ausländischen Sanitätseinheit in Rechnung gestellt werden.
Du kannst eine Police abschließen, die für die gesamte Studienzeit gilt und die notwendigen Gesundheitsleistungen und Notaufnahmen auf italienischem Staatsgebiet entsprechend deckt.
Die Police darf keine Tarif-Beschränkungen oder Ausnahmen bei Notaufnahmen vorsehen.
Du wirst dann als „cittadino straniero pagante” (zahlender Bürger aus dem Ausland) eingestuft, und damit ist keine Anmeldung bei der zuständigen Sanitätseinheit vorgesehen.
Das italienische Gesundheitsministerium hat in einem Vermerk vom 19 Februar 2008 klargestellt, dass EU-Bürger – und im Besonderen Bürger der neuen EU-Mitgliedsländer – die nicht im Besitz der EHIC sind, und nicht in ihren Herkunftsländern versichert sind, nicht die Voraussetzungen haben, um sich beim Servizio Sanitario Nazionale anzumelden, und auch keine private Krankenversicherungspolice abgeschlossen haben, nur Anrecht auf unaufschiebbare und notfallärztliche Versorgungsleistungen haben. Ohne jegliche Form einer Krankenversicherung ist ein Aufenthalt in einem EU-Land, außer in deinem Herkunftsland, für höchstens 3 Monate gestattet.
In diesem Fall hast du auch kein Anrecht auf eine Eintragung ins Melderegister der Gemeinde, in der du während deines Studiums wohnst.
Eine für die Aufenthaltserlaubnis notwendig Online-Kranken- und/oder Unfallversicherung kann abgeschlossen werden. Du musst dich auf der Website des Welcome Association Italy registrieren. Du kannst eine Police für 6 Monate kaufen und dafür 71 Euro bezahlen, oder für 12 Monate, wobei 120 Euro bezahlt werden.
Nach dem Kauf der Police findest du in deinem Benutzerbereich die Bescheinigung zum Herunterladen im pdf-Format und zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Wenn du für die Dauer deines Aufenthaltes über den nationalen Sanitätsdienst (Servizio Sanitario Nazionale – SSN) krankenversichert sein willst, um einen Hausarzt zugewiesen zu bekommen, musst du dich mit folgenden Dokumenten an die lokale Sanitätseinheit (Azienda Sanitaria Locale – ASL) wenden:
Die Kosten für die Anmeldung beim nationalen Sanitätsdienst belaufen sich auf:
Der Betrag ist nicht in mehreren Raten zahlbar. Die Anmeldung ist für ein Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) gültig und gilt nicht rückwirkend.
Die Gültigkeit darf die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung nicht überschreiten.