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PhD Guide

Informationen für EU- und EWR-Bürger*innen

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Diese Informationen betreffen internationale PhD-Studierende. Falls Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem PhD Office (phd@unibz.it, +39 0471 012815) in Verbindung.

EINEN TERMIN MIT DEM PHD OFFICE BUCHEN

Ausstellung der italienischen Steuernummer

Die italienische Steuernummer dient der Identifikation der Bürger*innen im Umgang mit öffentlichen Einrichtungen und Ämtern. Wenn Sie sie nicht bei der zuständigen italienischen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land beantragt haben, müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass oder Ausweis an die "Agenzia delle Entrate" (italienische Steuerbehörde) wenden, um die Steuernummer zu erhalten.

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

Man benötigt eine italienische Steuernummer, um:

  • die Immatrikulation an unserer Universität abzuschließen (Sie können die Steuernummer auch erhalten, nachdem Sie sich vorläufig immatrikuliert haben)
  • die Auszahlung des Promotionsstipendiums
  • um eine Dauerkarte für öffentliche Verkehrsmittel zu kaufen

Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, müssen Sie eine Kopie an das Studentensekretariat schicken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der italienischen Steuerbehörde.

Eintragung ins Melderegister der Gemeinde

Nach italienischem Gesetz dürfen sich alle EU-Bürger*innen, die sich länger als 90 Tage in einem anderen EU-Land aufhalten möchten, bei den zuständigen Behörden der Stadt oder Gemeinde anmelden, in der sie leben möchten. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem eigenen Land aufgeben müssen.

Als EU-Studierende in Italien dürfen Sie Ihren vorübergehenden Wohnsitz in Italien anmelden.

Dazu müssen Sie, nachdem Sie mindestens 4 Monate in Italien verbracht haben, zum Meldeamt (Anagrafe) der Stadt/Gemeinde gehen, in der Sie während Ihres Studiums wohnen (Bozen, Brixen oder Bruneck) und die erforderlichen Dokumente (Ausweis und andere) vorlegen.

Studierende, die in Bozen wohnen, können auf der offiziellen Website des Meldeamts nachsehen, welche Unterlagen per E-Mail verschickt werden müssen. Studieren (und wohnen) Sie hingegen in Brixen oder Bruneck, erkundigen Sie sich bitte bei der verantwortlichen Amtsstelle um alle nötigen Informationen zu erhalten

Bitte beachten Sie, dass viele Meldeämter verlangen, dass Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen.

Wenn Sie Ihre feste Wohnsitznahme nach Italien verlegen möchten, reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht aus. Für weitere Informationen können Sie sich an den PhD Office wenden.

Krankenversicherung

Für EU-Bürger*innen gibt es drei Optionen für die Krankenversicherung in Italien.

Ihre Krankenkasse im Ausland entscheidet darüber, welches der unten angeführten Dokumente werden Sie erhalten.

Versicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Mit der von Ihrem Land ausgestellten EHIC haben Sie das Recht auf jede notwendige Behandlung während Ihres Studiums in Italien.

Sie müssen nur zu dem Arzt/der Einrichtung gehen, der/die die medizinische Behandlung durchführt (Hausarzt, Notaufnahme, Ambulanz). Wenn Sie zu einem Hausarzt gehen, können Sie ihn kostenlos aufsuchen, aber nur gelegentlich.

Die Kosten für die Behandlung werden dann von Ihrem eigenen Gesundheitsdienstleister im Ausland übernommen.

Dies ist die bevorzugte Option.

Krankenversicherung über Formulare von Krankenkassen im Ausland (S1 oder E106, E109/E37):

Wenden Sie sich diesbezüglich an deine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland und lassen Sie sich eines der oben angeführten Formulare ausstellen. Mit einem diesen Formularen können Sie sich dann beim Sanitätsdienst des Landes Südtirol anmelden.

Mit diesen Formularen können Sie:

  • einen Hausarzt wählen,
  • sich in der Ambulanz der Krankenhäuser behandeln lassen. Sie müssen nur das Ticket bezahlen,
  • alle grundlegenden Gesundheitsleistungen erhalten,
  • Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen,
  • von eventuellen Behandlungskosten, die durch den ärztlichen Notdienst anfallen, befreit werden,
  • schließlich, wenn Sie einen Wohnsitz hier haben, indirekt eine Rückerstattung der Ticketgebühr für gewisse Leistungen beantragen, wenn dies vorgesehen ist.

Private Krankenversicherung über eine italienische oder ausländische Krankenversicherungspolice, alternativ zu den Formularen S1 und E106, E109/E37:

Sie können eine Police abschließen, die für die gesamte Studienzeit gilt und die notwendigen Gesundheitsleistungen und Notaufnahmen auf italienischem Staatsgebiet entsprechend deckt. Die Police darf keine Tarif-Beschränkungen oder Ausnahmen bei Notaufnahmen vorsehen. Sie werden dann als „cittadino straniero pagante” (zahlender Bürger*in aus dem Ausland) eingestuft, und damit ist keine Anmeldung bei der zuständigen Sanitätseinheit vorgesehen.

Eine der günstigsten Versicherungen wird von Welcome Association Italy angeboten. Sie können die Krankenversicherung online abschließen, nachdem Sie sich auf der WAI-Website registriert haben. Man kann entweder eine 6-monatige Versicherung (für 152 €) oder eine 12-monatige Versicherung (für 212 €) kaufen. Sobald Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich einloggen und sowohl die Bescheinigung als auch die Nutzungshinweise herunterladen.

WAI-VERSICHERUNG ERWERBEN

Was, wenn Sie nicht im Besitz der EHIC sind, keine Versicherung in Ihrem Herkunftsland haben und Sie keine private Krankenversicherungspolice abschließen möchten?

Das italienische Gesundheitsministerium hat in einem Vermerk vom 19 Februar 2008 klargestellt, dass EU-Bürger*innen, die nicht im Besitz der EHIC sind, und nicht in ihren Herkunftsländern versichert sind, nicht die Voraussetzungen haben, um sich beim Servizio Sanitario Nazionale anzumelden, und auch keine private Krankenversicherungspolice abgeschlossen haben, nur Anrecht auf unaufschiebbare und notfallärztliche Versorgungsleistungen haben.

Ohne jegliche Form einer Krankenversicherung ist ein Aufenthalt in einem EU-Land, außer in Ihrem Herkunftsland, für höchstens 3 Monate gestattet. In diesem Fall haben Sie auch kein Anrecht auf eine Eintragung ins Melderegister der Gemeinde, in der Sie während Ihres Studiums wohnen.

Eröffnung eines Bankkontos

Um Ihre Finanzen direkt an Ihrem Studienort verwalten zu können oder die Stipendienzahlung zu erhalten, müssen Sie ein europäisches Bankkonto (IBAN) eröffnen. Wir empfehlen Ihnen, sich das Angebot der Banken anzuschauen und das Konto sofort nach der Immatrikulierung oder zu Beginn des akademischen Jahres zu eröffnen.

Handelt es sich dabei um ein Konto speziell für Studierende, müssen Sie zu dessen Eröffnung neben den üblichen persönlichen Unterlagen auch die Student Card vorzeigen. Wenn die Bank eine Bescheinigung anfordert, können Sie eine Selbsterklärung autonom herunterladen.