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PhD Guide

Einschreibung und Studienverlauf

Einschreibung und Studienverlauf

Pflichten der Doktoranden/innen und nebenberufliche Verpflichtungen

Beim Doktoratsstudium handelt es sich um ein Vollzeitstudium. Eventuelle Ausnahmen müssen vom Dozentenkollegium ausdrücklich genehmigt werden.

Antrag auf Genehmigung von Arbeitstätigkeit gemäß Art. 17 der Regelung über die Doktoratsstudien:

Formular für PhD Studenten (nur auf italienisch)

Mobilität

Die Doktoranden/innen mit Stipendium können für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes eine Erhöhung des Stipendiums beantragen. Während des Auslandsaufenthaltes sind die Studierenden über die Universität versichert. Bitte suchen Sie über das Software Boris um die Erhöhung an.

Unterbrechung des Studiums

Doktoranden haben unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mutterschaft oder Krankheit) die Möglichkeit, die Unterbrechung des Studiums bzw. die Befreiung von der Anwesenheitspflicht zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie in der Regelung der Doktoratsstudien. Bitte füllen Sie für den Antrag dieses Formular aus.

Aufenthaltsgenehmigung

Eine Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen berechtigt dazu, einer Teilzeitbeschäftigung von höchstens 20 Wochenstunden (maximal 1.040 Stunden jährlich) nachzugehen.

Doktoratsstudenten/innen haben das Recht, eine Familienzusammenführung zu beantragen. Informationen erteilt Studium und Lehre.

Die Aufenthaltsgenehmigung muss mindestens 60 Tage vor Ablauf erneuert werden. Bei der Planung von Auslandaufenthalten gilt es, dies zu berücksichtigen. Verfällt die Aufenthaltsgenehmigung nämlich während eines Auslandaufenthaltes, müssen die betroffenen Studierenden in ihr Heimatland zurückkehren und dort ein neues Visum beantragen. Für die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Antragsformular (Kit, erhältlich auf jedem Postamt)
  • Reisepass mit entsprechendem Einreisevisum sowie Kopie des Visums
  • Kopie der Unterlagen betreffend das Stipendium
  • Kopie der Versicherungspolizze (privat oder öffentlich)
  • Kopie der Bestätigung über den positiven Verlauf des Doktoratsstudiums
  • Inskripitionsbestätigung
  • Aktuelle Aufenthaltsgenehmigung
  • Einzahlungsbestätigung der Posterlagscheine

Achtung: Ausländer/innen, die auf die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung warten, dürfen in dieser Zeit nicht in andere Schengen-Länder ausreisen.

Mutterschaft

Werdende Mütter erhalten einen Pflichtmutterschaftsurlaub von fünf Monaten. Er wird zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin bis zur Vollendung des dritten Lebensmonats des Kindes in Anspruch genommen (wahlweise auch einen Monat vor und 4 Monate nach der Geburt). Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nationalinstituts für Soziale Fürsorge (INPS).

Abschlussprüfung

Ansuchen um Ablegung der Abschlussprüfung zur Erlangung des Titels "Dottore di Ricerca"