Wenn Sie ein/e Studierende/r mit Behinderung und/oder mit Lernstörungen sind, finden Sie hier nützliche Informationen für Ihr Studium.
Der Student Support ist dafür zuständig, Studierende mit Behinderungen und mit spezifischen Lernstörungen zu betreuen und sie während ihres Studiums zu unterstützen.
Insbesondere kümmert sich der Student Support um:
Der Praktika- und Jobservice unterstützt Studierende bei der Berufsorientierung und der Vermittlung von Praktika und Arbeitsangeboten unter Berücksichtigung der erworbenen spezifischen Fähigkeiten und der Schwierigkeiten der Person.
Die Kontakte des Student Supports finden Sie in der Fußzeile am Ende dieser Seite.
Die Delegierte ist die Bezugsperson in der Universität für alle Angelegenheiten in Bezug auf Behinderungen und Lernstörungen.
Die Mitglieder der Universitätsgemeinschaft können sich mit der Delegierten in Verbindung setzen, um Angelegenheiten der Integration hervorzuheben und genaue Angaben zu den allgemeinen Richtlinien der Universität zu Behinderungen und Lernstörungen zu erhalten.
Die grundlegende Aufgabe der Delegierten besteht darin, die Sensibilität für Studierende mit Behinderungen innerhalb der Universität durch regelmäßige, an die akademische Gemeinschaft gerichtete Initiativen zu erhöhen.
Die Delegierte begleitet den Student Support in der Begrüßungsphase jener Studierenden, die sich zum ersten Mal an die Universität wenden, um ein Studium aufzunehmen.
Mit Dekret Nr. 1748/2024 ernannte der Rektor Prof. aggr. Laura Levaggi zu seiner Delegierten.
Auf der Grundlage der Richtlinien des CNUDD wurden in die Fakultäten Referenten für Lehre und wissenschaftliche Strukturen berufen. Die Präsenz der Fakultätsbeauftragten sorgt nicht nur dafür, dass die Integrationspolitik effektiver wird, sondern auch für eine wesentliche Unterstützungder Lehre, die Ausarbeitung von personalisierten Ausbildungsprojekten und die Durchführung von Prüfungen, die Chancengleichheit garantieren.
Der Referent/die Referentin ist ein Ansprechpartner innerhalb der Fakultät, beteiligt sich an der Lösung besonderer Probleme, die meist mit der Lehre zusammenhängen, leitet die jeweiligen Studierenden an die zuständigen Dienststellen weiter.
Der/die zuständige Dozent/Dozentin arbeitet mit der Delegierten des Rektors und dem Student Support zusammen, um den anfragenden Studierenden die für ihre Bedürfnisse am besten geeignete Intervention vorzuschlagen.
Ziel ist es, zwischen den Bedürfnissen der Studierenden und den Schwierigkeiten im Unterricht zu vermitteln, die den regulären Studienablauf konkret behindern könnten.
Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften: Camilla Wellstein
Fakultät für Design und Künste: Hans Höger
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Campus Bozen: Michael Nippa
Campus Bruneck: Serena Volo
Fakultät für Bildungswissenschaften: Silvia Dell'Anna, Vanessa Macchia
Fakultät für Ingenieurwesen: Xiaofeng Wang, Martina Aurora Costa Angeli
Folgende Studierende können die Dienste des Student Supports in Anspruch nehmen:
in Besitz einer gültigen medizinischen und klinischen Dokumentation, die die Art der Behinderung oder der Lernstörung bescheinigt und regelmäßig in
der Freien Universität Bozen immatrikuliert sind.
Ausländische Studierende mit Behinderungen/Lernstörungen, die an internationalen Mobilitätsprogrammen an der unibz teilnehmen, können sich ebenfalls an die Servicestelle wenden.
Ihr Recht auf die Nutzung der Dienste wird vom Student Support in Zusammenarbeit mit der Delegierten des Rektors und den in den Herkunftsuniversitäten vorhandenen ähnlichen Servicestellen geprüft.
Die erbrachten Leistungen sind:
Es werden Dienstleistungen angeboten:
Wenn Sie eine Behinderung haben, ist es sinnvoll, ein Treffen mit dem Student Support zu vereinbaren.
Für den Zugang zu den Dienstleistungen ist es notwendig, im Besitz einer gültigen klinisch-medizinischen Dokumentation zu sein, die die Art der Behinderung bescheinigt und diese dem Student Support vorgelegt zu haben.
Auf der Grundlage der eingereichten Zertifizierung können wir Ihre Situation gemeinsam besprechen, um zu entscheiden, welche Hilfsmittel oder welche Maßnahme zu Ihren Bedürfnissen passt und wir werden Ihnen nützliche Informationen zur Verfügung stellen, um Ihr Studium an der unibz fortzusetzen.
Zu beachten: Um die von Ihnen gewünschten und möglichen Befreiungs- und/oder Ausgleichmaßnahmen zu erhalten, müssen Sie uns von Fall zu Fall eine Mitteilung zukommen lassen und eine ausdrückliche Anfrage an uns richten (study@unibz.it).
Im Umgang mit den Dozenten ist es wichtig, auf Ihre Situation und Bedürfnisse hinzuweisen.
Die Dozenten sind nicht automatisch über Ihre Behinderung informiert.
Sie können sich zunächst an den Beauftragten in den Fakultäten wenden: Gemeinsam können Sie entscheiden, ob Sie ein individuelles Bildungsprogramm erstellen möchten. Sie können den Beauftragten bitten, die Dozenten, die für die zu besuchenden Lehrveranstaltungen zuständig sind, über Ihre Situation zu informieren.
In jedem Fall können Sie auch direkt ein Gespräch mit den einzelnen Dozenten vereinbaren, um gemeinsam die beste Vorgehensweise im Studium zu bestimmen.
Mit einem Behinderungsgrad von mehr als 66% haben Sie Anrecht auf eine vollständige Befreiung von den Studiengebühren. Dazu müssen Sie bei der Immatrikulation im Studierendensekretariat ein von der Sanitätseinheit ausgestelltes Zertifikat einreichen (die Einreichung erfolgt in der Regel zeitgleich mit der Immatrikulation).
Die Abteilung für Bildungsförderung, Universität und Forschung der Autonomen Provinz Bozengewährt besondere Formen der Unterstützung. Je nach Art der Behinderung besteht diese in der Finanzierung von Hausbetreuungsdiensten und der Vergütung von Reisekosten und Transporterleichterungen. Je nach Familieneinkommen ist eine Kostenbeteiligung der Studierenden an den Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Die unibz hat keine architektonischen Barrieren an ihren drei Campus, aber wenn Sie eine spezielle Ausstattung benötigen, die Ihnen den Zugang zu den Studierräumen (Hörsäle und/oder Labors) und/oder anderen Universitätsräumen erleichtert, müssen Sie dies ausdrücklich beantragen.
Sollten Sie eine spezielle Ausstattung benötigen, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit: Wir werden uns dann über die Auswahl der für Sie am besten geeigneten technischen Hilfsmittel abstimmen und diese beschaffen.
Bei Bedarf können mit Unterstützung von 120-Stunden-Studierenden Tutorendienste organisiert werden, die auf die Orientierung und Integration in das studentische Leben und die Unterstützung bei während der Lehrveranstaltungen abzielen, mit individuellen Maßnahmen, die Ihre Bedürfnisse berücksichtigen. Die Interventionsbereiche des "Peer Tutors" umfassen: Unterstützung im Unterricht, Begleitung bei den Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Studium (Unterstützung bei im Studium, Hilfe bei der Suche der Lernmaterialien, Notizen, Büchern usw.), Unterstützung im Einzelstudium für das Bestehen von Prüfungen oder für die Erstellung der Abschlussarbeit, Vermittlung mit Dozenten, Vorbereitung von Lernmaterialien in zugänglicher Form.
Auf der Grundlage Ihrer spezifischen Bedürfnisse können Sie mit dem Beauftragten in der Fakultät die Festlegung eines personalisierten Trainingsprogramms vereinbaren. Gemeinsam können Sie den zeitlichen Ablauf der Auslastung und die zu erreichenden Ziele festlegen.
Der Studienplan kann während des Studiums erneut diskutiert und angepasst werden, um etwaige kritische Aspekte während des Studiums zu behandeln.
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über my SNS. Wenn Sie Befreiungs- und/oder Ausgleichsmaßnahmen (z.B. zusätzliche Zeit oder die Bereitstellung spezifischer technischer Hilfsmittel) benötigen, sollten Sie Ihre Teilnahme an der Prüfung mindestens 15 Tage vor dem Prüfungstermin durch eine E-Mail (study@unibz.it) mitteilen.
Nach Ihrer Mitteilung müssen wir eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die bisweilen etwas Zeit in Anspruch nehmen:
Mit einer Vorankündigung von mindestens 15 Tagen hat der Student Support Zeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und Sie rechtzeitig informieren.
Sie können sich jedoch in aller Ruhe dem Studium widmen und Gespräche mit dem Dozenten führen, um Aspekte des Lernstoffes oder bestimmte organisatorische Aspekte zu klären.
Der Student Support kann Sie in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Internationale Beziehungen bei der Förderung Ihrer Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (Erasmus, bilaterale Abkommen usw.) helfen durch
Die Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen setzt voraus, dass die für alle Studierenden vorgesehenen Auswahlverfahren bestanden werden.
Im Falle der Erasmus-Mobilität ist eine spezifische EU-Finanzierung zur Unterstützung der internationalen Mobilität von Studierenden mit Behinderungen vorgesehen.
Der Praktika und Jobservice unterstützt Sie bei der Praktika- und Jobsuche, immer unter Berücksichtigung der erworbenen spezifischen Fähigkeiten und Schwierigkeiten der Person.
Wenn Sie eine Lernstörung haben, ist es sinnvoll, ein Treffen mit dem Student Support zu vereinbaren.
Für den Zugang zu den Dienstleistungen ist es notwendig, im Besitz einer gültigen klinisch-medizinischen Dokumentation zu sein, die die Art der spezifischen Lernschwierigkeit bescheinigt und diese dem Student Support vorgelegt zu haben.
Wie in den Richtlinien des CNUDD und auf der Grundlage des italienischen Gesetzes Nr. 170 von 2010, Art. 3, und des nachfolgenden Abkommens vom 24.7.2012 festgelegt, ist nur eine Diagnose der Lernstörung gültig, die vor nicht mehr als 3 Jahren ausgestellt wurde, wenn der Student minderjährig war; eine Aktualisierung ist nicht zwingend erforderlich, wenn sie nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgte.
Auf der Grundlage der eingereichten Zertifizierung können wir Ihre Situation gemeinsam besprechen, um zu entscheiden, welche Hilfsmittel oder welche Maßnahme für ihre Bedürfnisse angemessen ist und wir werden Ihnen nützliche Informationen zur Verfügung stellen, um Ihr Studium an der unibz fortzusetzen.
Bitte beachten Sie: Um die von Ihnen gewünschten und möglichen Befreiungs- und/oder Ausgleichmaßnahmen aktivieren zu können, müssen Sie uns von Fall zu Fall eine Mitteilung zukommen lassen und eine ausdrückliche Anfrage an uns richten (study@unibz.it).
Im Umgang mit den Dozenten ist es wichtig, auf Ihre Situation und Bedürfnisse hinzuweisen.
Die Dozenten sind nicht automatisch über Ihre Behinderung informiert.
Sie können sich zunächst an den Behindertenbeauftragten in der jeweiligen Fakultäte wenden: Gemeinsam können Sie entscheiden, ob Sie ein individuelles Studienprogramm erstellen werden. Sie können den Behindertenbeauftragen bitten, die Dozenten, die für die zu besuchenden Lehrveranstaltungen zuständig sind, über Ihre Situation zu informieren.
In jedem Fall können Sie auch direkt ein Gespräch mit den einzelnen Dozenten vereinbaren, um gemeinsam die beste Vorgehensweise im Studium zu bestimmen.
Sollten Sie eine spezielle Ausstattung benötigen, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit: Wir werden uns dann über die Auswahl der für Sie am besten geeigneten technischen Hilfsmittel abstimmen und diese beschaffen.
Bei Bedarf können mit Unterstützung von 120-Stunden-Studierenden Tutorendienste organisiert werden, die auf die Orientierung und Integration in das studentische Leben und die Unterstützung bei pädagogischen Aktivitäten abzielen, mit individuellen Maßnahmen, die Ihre Bedürfnisse berücksichtigen. Die Interventionsbereiche des "Peer Tutors" umfassen: Unterstützung im Unterricht, Begleitung bei den Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Studium (Unterstützung während des Studiums, Hilfe bei der Suche der Lernmaterialien, Notizen, Bücher usw.), Unterstützung im Einzelstudium für das Bestehen von Prüfungen oder für die Erstellung der Abschlussarbeit, Vermittlung mit Dozenten, Vorbereitung von Lernmaterialien in zugänglicher Form.
Auf der Grundlage Ihrer spezifischen Bedürfnisse können Sie mit dem Behindertenbeauftragten in der Fakultät die Festlegung eines personalisierten Trainingsprogramms vereinbaren. Gemeinsam können Sie den zeitlichen Ablauf der Auslastung und die zu erreichenden Ziele festlegen.
Der Studienplan kann während des Studiums erneut diskutiert und angepasst werden, um etwaige kritische Aspekte während des Studiums zu behandeln.
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über das my SNS. Wenn Sie Befreiungs- und/oder Ausgleichsmaßnahmen (z.B. zusätzliche Zeit oder die Bereitstellung spezifischer technischer Hilfsmittel) benötigen, sollten Sie Ihre Teilnahme an der Prüfung mindestens 15 Tage vor dem Prüfungstermin durch eine E-Mail (study@unibz.it) melden und uns darüber informieren.
Nach Ihrer Mitteilung müssen wir eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen:
Mit einer Vorankündigung von mindestens 15 Tagen hat der Student Support Zeit, geeignete Lösungen zu finden und Sie rechtzeitig informieren.
Sie können sich jedoch in aller Ruhe dem Studium widmen und Gespräche mit dem Dozenten führen, um Aspekte des Lernstoffes oder bestimmte organisatorische Aspekte zu klären.
Alle Details sind in der Dienstleistungscharta für Studierende mit Behinderungen und mit Lernstörungen (PDF).
Die Serviceleistungen für Studierende mit Behinderungen und mit Lernstörungen zur Gewährleistung der Chancengleichheit während des Hochschulstudiums basieren auf folgenden in Italien und in der Provinz Bozen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien:
Die vom Universitätsrat am 29.06.2018 verabschiedete Charta der Dienstleistungen für Studierende mit Behinderungen und mit spezifischen Lernstörungen wird veröffentlicht, um die Dienstleistungen der Universität zugänglich und transparent zu machen