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Beim Doktoratsstudium handelt es sich um ein Vollzeitstudium.
Eventuelle Ausnahmen müssen vom Dozierendenkollegium ausdrücklich genehmigt werden.
Antrag auf Genehmigung von Arbeitstätigkeit gemäß Art. 16 Punkt 3 und 5 der Regelung über die Doktoratsstudien
Antrag auf Genehmigung für Arbeitstätigkeit gemäß Art. 16 Punkt 3 und 5 der Regelung über die Doktoratsstudien - ESF+