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PhD Guide

Medizinische Versorgung

Auf dieser Seite können auswärtige Studierende alle Informationen zur medizinischen Versorgung finden, falls sie diese während ihres Studienaufenthalts in Italien benötigen. Wenn Sie in Südtirol ansässig sind, können Sie sich für alle medizinischen Informationen an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin und/oder an den zuständigen Gesundheitsdienst wenden.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Student Support in Verbindung (study@unibz.it, +39 0471 012900).

EINEN TERMIN MIT DEM STUDENT SUPPORT TEAM BUCHEN

Italienische Staatsbürger*innen

Italienische Staatsbürger*innen haben Anrecht auf einen Allgemeinmediziner am Ort ihres/seines Wohnsitzes.

Falls Sie nicht in Südtirol ansässig sind, haben Sie während Ihres Studiums drei Möglichkeiten:

Sie behalten Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin an Ihrem Wohnort, ohne Ihren Wohnsitz nach Südtirol zu verlegen

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts an der unibz eine ärztliche Untersuchung oder eine Verschreibung von Medikamenten benötigen, können Sie sich für eine kostenlose medizinische Erstversorgung direkt an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin an Ihrem Wohnort wenden. Dies ist die bevorzugte und einfachste Option.

Sie konsultieren einen Hausarzt bzw. eine Hausärztin an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz

Sie können sich bei Bedarf an einen Hausarzt bzw. an eine Hausärztin in der Gemeinde, in der Sie studieren, wenden, ohne besondere Dokumente vorlegen zu müssen und ohne auf Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin verzichten zu müssen. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr für die ärztliche Untersuchung bezahlen (15,00 € für eine ambulatorische Untersuchung oder 25,00 € für einen Hausbesuch plus eventuelle zusätzliche Kosten für weitere spezifische medizinische Leistungen). Am Ende der Untersuchung müssen Sie die Gebühr direkt bezahlen und bekommen dafür eine Rechnung. Sie können dann bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) Ihrer Region eine Rückerstattung beantragen.

Verfügbare Hausärzt*innen

Sie wählen eine Hausarzt bzw. eine Hausärztin an Ihrem Studienort

Bei dieser dritten Möglichkeit müssen Sie auf Ihren Hausarzt bzw. an Ihre Hausärztin verzichten (ein Wohnortwechsel ist jedoch nicht erforderlich). Diese Option ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie häufig medizinische Leistungen benötigen und/oder wenn Ihr Hausarzt "zu Hause" keine Möglichkeit hat, Ihnen in Fernbehandlung zu untersuchen.

EU- und EWR-Bürger*innen

Studierende, die im Besitz einer EHIC (Europäische Versicherungs- und Krankenversicherungskarte) sind, müssen sich nicht bei der italienischen Krankenkasse anmelden. Die EHIC ermöglicht den freien Zugang zur Gesundheitsversorgung in Italien. Alle Kosten für einen Besuch bzw. für medizinische Leistungen werden direkt mit der zuständigen Gesundheitseinrichtung in Ihrem Heimatland abgerechnet.

Wenn Sie während Ihrer Studienzeit einen Hausarzt/Allgemeinmediziner bzw. eine Hausärztin/Allgemeinmedizinerin in Südtirol aufsuchen müssen, bringen Sie bitte die EHIC mit.

VERFÜGBARE HAUSÄRZT*INNEN

Wenn Sie keine EHIC haben, sondern eine andere Versicherung (S1 bzw. ausländische Versicherungspolicen E106, E109/E37 oder andere Privatversicherungen), empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, welche Dokumente Sie vorlegen müssen, um eine Erstattung für eine eventuelle Behandlung während Ihres Studienaufenthalts in Italien zu erhalten. Weitere Informationen darüber, welche Leistungen in Italien mit einer dieser Versicherungen garantiert sind, finden Sie auf der Seite Informationen für EU- und EWR-Bürger*innen.

Nicht-EU Bürger*innen

Für die Beantragung der Ausstellung/Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ist der Abschluss einer Krankenversicherung erforderlich.

Wenn Sie keine private Krankenversicherung haben, können Sie nach Ihrer Ankunft in Italien eine abschließen. Eine der günstigsten Versicherungen wird von der Welcome Association Italy angeboten, die jeden medizinischen Notfall abdeckt, auch über einen medizinischen 24-Stunden-Ferndienst. Wenn Sie eine nicht-obligatorische Krankenversicherung beantragen möchten und für die Dauer Ihres Studiums einen Allgemeinmediziner bzw. eine Allgemenimedizinerin in Südtirol haben möchten, besuchen Sie bitte die Seite mit den Informationen für Nicht-EU-Bürger*innen.

Gemeinschaftshaus (Casa della Comunità)

Wenn Sie wegen eines nicht dringenden Gesundheitsproblems medizinische Hilfe benötigen, können Sie sich an ein Gemeinschaftshaus (Casa della Comunità) wenden. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Gesundheitseinrichtung, die eine medizinische Grundversorgung anbietet.

Bozen

📍 Loew-Cadonna-Platz 12 (Gesundheitsbezirk Gries–Quirein)

  • Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 08:00–20:00 Uhr
  • Zugang: Ohne Termin möglich
  • Kosten: Kostenlos

  • Einschreibung in den Nationalen Gesundheitsdienst (SSN): Nicht erforderlich

Außerhalb der Öffnungszeiten (20:00–08:00 Uhr) und an Feiertagen können Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Betreuungskontinuität) wenden:

📞 +39 0471 438 288

Bitte rufen Sie vor Ihrem Besuch an, da eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Brixen

📍 Romstraße 5 (Gesundheitsbezirk)

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08:00–19:00 Uhr
  • Zugang: Bitte kontaktieren Sie die Einrichtung vor Ihrem Besuch telefonisch.
  • Telefon: +39 0472 813 671
  • Kosten: Kostenlos
  • Einschreibung in den Nationalen Gesundheitsdienst (SSN): Nicht erforderlich

Falls Sie außerhalb der Öffnungszeiten medizinische Hilfe benötigen, können Sie ebenfalls die Nummer +39 0472 813 671 anrufen. Das Personal wird Ihnen weitere Informationen geben und Sie an den zuständigen Dienst weiterleiten.

Weitere Informationen zu den Gemeinschaftshaus (Case della Comunità) sowie eine Übersicht aller Standorte in Südtirol finden Sie auf der offiziellen Website des Südtiroler Sanitätsbetriebs (nur auf Italienisch und Deutsch verfügbar).

Im Notfall

Wenn Sie sich in einer medizinischen Notfallsituation befinden oder dringend Hilfe benötigen, rufen Sie sofort die Notrufnummer 112 an.

Die 112 ist die europaweite Notrufnummer und in ganz Italien rund um die Uhr (24/7) kostenlos erreichbar. Die Notrufzentrale verbindet Sie mit dem zuständigen Rettungsdienst (Rettung, Polizei oder Feuerwehr).