Werdende Mütter erhalten einen Pflichtmutterschaftsurlaub von fünf Monaten. Er wird zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin bis zur Vollendung des dritten Lebensmonats des Kindes in Anspruch genommen (wahlweise auch einen Monat vor und 4 Monate nach der Geburt). Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nationalinstituts für Soziale Fürsorge (nur auf Italienisch).