Diese Informationen betreffen internationale PhD-Studierende. Falls Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem PhD Office (phd@unibz.it, +39 0471 012815) in Verbindung.
Nach italienischem Gesetz müssen Sie innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Ihrer Ankunft in Italien die Aufenthaltsgenehmigung beantragen: Wenden Sie sich gleich nach Ihrer Ankunft an den PhD Office um alle Informationen zur Einleitung dieses Verfahrens zu erhalten.
Zur Antragstellung benötigen Sie:
* Weitere Informationen über Krankenversicherungen und den Onlineabschluss finden Sie in dem nachstehenden entsprechenden Abschnitt. Sobald Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich einloggen und sowohl die Bescheinigung als auch die Nutzungshinweise herunterladen.
Bei der Post des jeweiligen Studienortes wird Ihnen ein “Kit” ausgehändigt, ein Briefumschlag (mit gelbem Streifen), in dem sich das auszufüllende Formular und die Ausfüllanleitung befinden.
Sie sollten dann einen Termin mit dem PhD Office vereinbaren. Wir werden Ihnen beim Ausfüllen des Formulars und bei der Überprüfung aller Unterlagen helfen und Ihnen eine Immatrikulationsbestätigung ausstellen.
Auf das Formular muss eine Stempelmarke im Wert von € 16 geklebt werden, die man in allen Tabaktrafiken kaufen kann. € 30 fallen für die versicherte postalische Zustellung des Briefes an.
Dazu sind noch € 30,46 über eine Postüberweisung für die Ausstellung der elektronischen Aufenthaltsgenehmigung einzuzahlen. Weitere € 40 sind für einen Aufenthalt in Italien von 90 Tagen bis zu einem Jahr zu entrichten.
Spesenübersicht
* diese Beiträge dürfen mittels einer einzigen Postüberweisung von € 70,46 entrichtet werden.
Nach Ausfüllen des Antrags muss dieser beim selben Postamt eingereicht werden; dieses stellt dann einen Beleg über dessen Erhalt aus. Auf der Quittung steht auch der Termin, an dem Sie bei der Quästur (Polizeistelle) erscheinen müssen.
Mit diesem Beleg können Sie kontrollieren, wie weit die italienischen Behörden mit der Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung sind. Dies geht über die Webseite www.portaleimmigrazione.it.
Den Beleg müssen Sie auch vorweisen, falls Sie von der Polizei angehalten werden. Der Beleg gilt als provisorische Aufenthaltsgenehmigung und ist daher mit einigen Einschränkungen verbunden, die für den endgültigen Aufenthaltsgenehmigung nicht gelten.
Der genannte Beleg ist rechtsgültig und mit ihm können Sie sich auf italienischem Staatsgebiet frei bewegen. Außerdem können Sie damit in ihren Heimatland ausreisen und von dort (z.B. derselbe Flughafen) wieder zurück nach Italien einreisen.
Nach der erfolgreichen Antragstellung wird Ihnen ein Termin bei der Quästur mitgeteilt: dort müssen Sie dann mit 4 identischen Passbildern (auf hellem Hintergrund, das Gesicht und der Kopf dürfen nicht verdeckt sein und mit neutralem Gesichtsausdruck) und der Liste der eventuell fehlenden Unterlagen erscheinen. Sollte es sich dabei um den Erstantrag handeln, so werden Ihene auch die Fingerabdrücke abgenommen.
Nach einer gewissen Wartezeit wird die elektronische Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Scheckkarte mit Mikrochip und Magnetstreifen (ähnlich einer Kreditkarte) ausgestellt, auf der die Personalien, das Passfoto und die Fingerabdrücke gespeichert sind. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie dem Studentensekretariat eine Kopie davon übermitteln, da Sie sonst nicht zu den Prüfungen zugelassen werden. Außerdem müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden (weitere Informationen finden Sie im nachstehenden entsprechenden Abschnitt).
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben, brauchen Sie das Visum nicht mehr zu erneuern. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist deutlich wertvoller als ein Visum und ermöglicht es Ihnen, bis zu 90 Tage lang durch den Schengen-Raum zu reisen und aus Italien aus- und wieder einzureisen (solange sie noch gültig ist). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dem PhD Office.
Vergessen Sie nicht, Ihre Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig zu verlängern!
Warten Sie nicht bis zum Ablaufdatum, sondern beantragen Sie die Erneuerung mindestens 60 Tage im Voraus. Sie müssen das gleiche Verfahren wie bei der ersten Ausgabe befolgen und fragen Sie im PhD Office rechtzeitig nach um das benötigte Dokument vom Büro zu erhalten.
Um Ihren Verlängerungsantrag zu stellen, vereinbaren Sie einen Termin mit dem PhD Office. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars, prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und stellen Ihnen eine Immatrikulationsbestätigung aus.
Um Ihren Verlängerungsantrag einzureichen, müssen Sie außerdem eine Fotokopie Ihrer ablaufenden Aufenthaltsgenehmigung beifügen.
Die italienische Steuernummer ist das einzige Mittel zur Identifizierung der Bürger*innen in ihren Beziehungen zu öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen. Wenn Sie den Antrag nicht bei der Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Herkunftsland gestellt haben, wird Ihnen die Steuernummer bei dem Termin in der Quästur (Polizeistelle) für die Ausstellung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Vergewissern Sie sich, dass die Steuernummer wie vorgeschrieben an Sie ausgegeben wird.
Wenn Sie die Steuernummer vor Ihrem Termin bei der Quästur benötigen (z.B. um ein Abonnement für den öffentlichen Nahverkehr zu beantragen), können Sie sich mit einem gültigen Reisepass oder Ausweis an die "Agenzia delle Entrate" (italienische Steuerbehörde) wenden.
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, müssen Sie eine Kopie an das Studentensekretariat schicken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzamts.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Im Allgemeinen ist eine private Krankenversicherung in Ordnung. Denken Sie jedoch daran, dass das Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltsgenehmigung mit dem Ablaufdatum Ihrer Krankenversicherung zusammenfällt. Um eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, benötigen Sie daher eine für ein Jahr gültige Krankenversicherung.
Eine der günstigsten Versicherungen ist die von der Welcome Association Italy angebotene. Sie können sie online kaufen, indem Sie sich auf der offiziellen Website registrieren und zwischen einer 6- oder 12-monatigen Versicherung wählen (zu einem Preis von 81 € bzw. 130 €). Nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich einloggen und das Zertifikat sowie die entsprechenden Informationen zur Verwendung herunterladen.
Umfassender Krankenversicherungsschutz für Nicht-EU-Bürger*innen
Wenn Sie eine nicht-obligatorische Krankenversicherung wünschen und einen Hausarzt haben, an den Sie sich für die Dauer Ihres Studiums wenden können, müssen Sie sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) anmelden. In diesem Fall benötigen Sie die folgenden Dokumente:
auch, wenn Sie ein Stipendium haben:
Ab dem 1. Januar 2024, gemäß Art. 1 Absatz 240 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023, liegt der Betrag, um sich als Studierende in die Krankenversicherung einzuschreiben, bei 700 €.
Diese Beträge garantieren einen Krankenversicherungsschutz für ein Jahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember), sind nicht teilbar und gelten nicht rückwirkend. Außerdem können Sie nur während der Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie weitere Informationen zur nicht obligatorischen Krankenversicherung wünschen, wenden Sie sich bitte an das PhD Office.
Um Ihre Finanzen direkt an Ihrem Studienort verwalten zu können oder die Stipendienzahlung zu erhalten, müssen Sie ein europäisches Bankkonto (IBAN) eröffnen. Wir empfehlen Ihnen, sich das Angebot der Banken anzuschauen und das Konto sofort nach der Immatrikulierung oder zu Beginn des akademischen Jahres zu eröffnen.
Im Allgemeinen müssen Sie für die Beantragung eines Studierendenkontos neben den üblichen persönlichen Unterlagen auch Ihren Student Card vorlegen. Sollte die Bank dies verlangen, können Sie hier eine Selbsterklärung zur Immatrikulation herunterladen.